Beleidigungen, Tritte, Schläge - Gewalt in der Schule ist inzwischen leider alltäglich.
So wurde im September 2016 an einer Gesamtschule in Euskirchen (NRW) ein 12-Jähriger von einem Mitschüler auf dem Schulhof so brutal verprügelt, dass er im Krankenhaus in ein künstliches Koma gelegt werden musste.
Eine repräsentative Lehrerbefragung im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung NRW vom 8. November 2016 belegt, dass Gewalt an Schulen, egal ob körperlicher oder psychischer Art, in den letzten fünf Jahren zugenommen hat. Das Schulpersonal muss sich daher aufgrund der ihm obliegenden Pflichten u. a. aus der Garantenstellung zwangsläufig mit einigen Fragen auseinandersetzen: Welche Verpflichtungen ergeben sich für mich als Garant? Wie kann ein praktikables Einschreitkonzept für die Schule aussehen? Und welche Möglichkeiten habe ich als Einzelperson, Gewalt auf dem Schulgelände zu begegnen?
Die Rechtsprechung über Vorgänge im Zusammenhang mit der Aufsichtspflicht ist vielschichtig und auf den jeweiligen Einzelfall bezogen. Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass von den Gerichten im Nachhinein geprüft wird, ob die Gefahrenquelle erkannt wurde, Regeln festgelegt wurden, die Einhaltung der Regeln kontrolliert wurde und gegebenenfalls die Nichteinhaltung sanktioniert beziehungsweise dies glaubhaft angekündigt wurde.
Ein „Wegsehen“ darf es auf keinen Fall geben!
Diese Fragen beantworten wir in unserer Schulung anhand plastischer Beispiele – Praxistransfer inclusive.
Schulungsrahmen
Zielgruppe: Schulleitung, Lehrerkollegium, erweitertes Schulpersonal, Schulsozialarbeit, Schulpsychologie, Schulträger, Schulverwaltung
maximale Teilnehmerzahl: unbegrenzt. Bei einer sehr hohen Teilnehmerzahl empfiehlt es sich, die praktischen Übungen in Gruppen von maximal 30 Personen (Klassenstärke) nacheinander zu absolvieren.
Schulungsdauer: ein Schulungstag, ca. 9-16 Uhr
Kosten: Wir kalkulieren die Kosten für Sie individuell. Neben einem festen Tageshonorar, welches unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer ist, berechnen wir die Kosten für die Schulungsmaterialien inclusive eines hochwertigen Handouts für jeden Teilnehmer, Anreise und nötigenfalls Unterkunft.
Schulungsmaterial: Alle benötigten Schulungsmaterialien werden von uns gestellt. Am Ende erhalten Sie ein gedrucktes Handout für jeden Teilnehmer.
Unsere besonderen Services
-
Wir ermöglichen unseren Kunden, die eine Inhouse-Schulung gebucht haben, nach Möglichkeit stets die kostenfreie Nachschulung von Teilnehmern, die aufgrund von Krankheit gefehlt haben oder von Lehrkräften, die im Folgejahr neu an die Schule gekommen sind. Hierzu stellen wir Ihnen kostenfreie Teilnehmerplätze in einem unserer bundesweiten Workshops.*
- Wir sind auch nach der Schulung jederzeit kostenfrei Ihr Ansprechpartner für Fragen und Probleme. Zum Beispiel, wenn Sie einmal eine Meinung von außen zu einem schwierigen Sachverhalt oder auffälligen Schüler hinzuziehen möchten.
- Wir richten für Sie vor der Schulung eine kostenlose Online-Teilnehmerbefragung ein, damit wir in der Schulung zum einen mit den individuellen Erwartungen und Erfahrungen Ihres Kollegiums arbeiten können, zum anderen dient dieses als Grundlage zur Erarbeitung eines späteren strategischen Sicherheitskonzeptes für Ihre Schule. Die Ergebnisse stellen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
(*) Sie zahlen lediglich die anfallende Tagungskostenpauschale für die Verpflegung während der Tagung
Schulungsinhalte
Situation in Deutschland: nimmt Gewalt im Schulalltag zu?
- Ein kurzer Umriss über die aktuelle Situation
Rechtliche Grundlagen im Bereich Notwehr, Nothilfe und Garantenstellung
- Die meisten Lehrerinnen und Lehrer haben den Begriff der Garantenstellung noch nie gehört, geschweige denn, dass sie über die damit für sie verbundenen besonderen Pflichten Bescheid wissen. Aus der Garantenstellung ergibt sich eine besondere Handlungsverpflichtung sowohl für verbeamtete, als auch für angestellte Lehrerinnen und Lehrer und das Unterlassen, bzw. das Nicht-nachkommen dieser besonderen Pflichten wurde bereits in rechtskräftigen Urteilen sanktioniert.
- Wir erläutern in unserer Schulung die Rechtstheorie und verdeutlichen diese vor allem an Beispielen aus der täglichen Praxis.
- Auch die Begriffe der Notwehr und der Nothilfe sind für das Schulpersonal wichtig, da die Verpflichtung, die sich aus der Garantenstellung ergibt, aber auch das schlichte Recht auf die eigene körperliche Unversehrtheit es manchmal erforderlich macht körperlich einzugreifen und Schüler anzufassen, um sich selbst oder andere Personen zu schützen. Wir erläutern jede Theorie immer anhand plastischer Beispiele aus der Praxis.
Ein kleiner Ausflug ins Waffenrecht: Mitführen verbotener Gegenstände und Waffen in der Schule - und was nun?
- Welche Waffen und Gegenstände sind verboten und welche rechtlichen Konsequenzen hat ein Verstoß? Das Waffenrecht ist für Personen, die nicht täglich damit zu tun haben, oft ein wenig undurchsichtig. Wir bringen Licht ins Dunkel und gehen auf die gängigen von Schüler/innen mitgeführten Waffen und verbotene Gegenstände ein. Damit einher geht aber auch oft eine andere Problematik:
- Wer darf eigentlich die Tasche eines Schülers, seine Kleidung oder gar ihn selbst nach mitgeführten Waffen durchsuchen und welche Voraussetzungen müssen dafür vorliegen?
- Gleichzeitig zeigen wir Ihnen, wie Sie durch eine vorausschauende und geschickte Formulierung in der Schulordnung die tägliche Arbeit in diesem Bereich entschärfen und knifflige Hürden elegant umschiffen.
Umgang mit aggressiven Schülern und Schülergruppen
- Vorbereitung zur Entwicklung eines eigenen, individuellen Schulkonzepts für den Umgang mit aggressiven Schülern und Schülergruppen
- Selbstreflexion im Kollegium: Wo findet Gewalt statt? Wer ist gewalttätig? Welche personellen und sachlichen Ressourcen bestehen, um handlungsfähig zu sein?
- In diesem Schulungsbaustein erläutern wir Ihnen auf der Basis einer ersten Selbsteinschätzung des Kollegiums, welche strategischen Überlegungen und Entscheidungen für Sie günstig sein können, um ein effektives Sicherheits- und Einschreitkonzept für Ihre Schule zu entwickeln. Und vor allem eins, welches nicht in der Theorie, sondern in der Praxis besteht!
praktische Übungen:
- das eigene „Gefahrenradar“ schulen
- Bevorstehende Angriffe anhand der Körpersprache frühzeitig erkennen und Stimme sowie die eigene Körpersprache gezielt zur Deeskalation einsetzen
- Einschreiten gegen Einzelpersonen und gegen Gruppen im Rahmen der zuvor erläuterten Garantenstellung und des neuen Einschreitkonzepts der Schule
- Handlungsfähig bleiben unter Hochstress - auch in Gefahrensituationen kontrolliert agieren
- Notwehr-Training: Selbstbehauptung und Nothilfe im Gefahrenfall agieren
„Für mich war es extrem wichtig zu lernen, wie ich zwei Schüler trennen kann, ohne selbst Schaden zu nehmen. Aber auch insgesamt war die Schulung extrem praxisnah. Absolute Weiterempfehlung!“
(Schulungsteilnehmerin Regionale Schule, M.-V.)
Gern geben wir Ihnen auf Anfrage Referenzadressen für diese Schulung.