Jeden Tag werden in einer Schule Drohungen ausgesprochen. Meist sind es Schüler untereinander, die sich mit mehr oder weniger schwerwiegenden Drohungen bedenken. Immer stärker zunehmend werden aber auch Lehrer von Schülern bedroht und das sogar schon in der Grundschule, wie eine Studie des VBE aus dem Jahr 2015 zeigt.
Hier ist es wichtig, zunächst wichtige von unwichtigen Drohungen zu unterscheiden. Welche Drohung müssen Sie als Schule ernstnehmen und welche wurde nur aus der Wut heraus ausgesprochen, wird aber höchstwahrscheinlich nie umgesetzt? Welche Drohung ist gar strafbewehrt?
In der anschließenden Bewertung können die meisten Drohungen vermutlich und glücklicherweise außer Acht gelassen werden und sind nicht weiter von Belang. Wie der Fall Steinhäuser zeigt, ist es jedoch unglaublich wichtig, substanzielle Drohungen von den sogenannten flüchtigen Drohungen zu unterscheiden, die Situation richtig zu bewerten und auch über einen längeren Zeitraum im Auge zu behalten.
Dies sollten Personen übernehmen, die sich mit dem Bereich des Bedrohungsmanagements befasst haben und auch einen guten Kontakt zu Schülern, Eltern und Lehrern haben.
Hierfür kommt insbesondere der Präventionsbereich, optimalerweise besetzt mit der Schulsozialarbeit, in Betracht. Der Aufgabenbereich kann aber auch vom Schüler- / Eltern- / Lehrerbereich übernommen oder unterstützt werden.